Rauchwarnmelder Landesbauordnungen

Die Rauchwarnmelderpflicht ist in Deutschland in den jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Dort ist auch der Umgang mit Rauchwarnmeldern in Neubauten, Bestandsimmobilien und bei Umbauten festgehalten. Nur durch die richtige Montage und regelmäßige Prüfung ist sichergestellt, dass die Rauchwarnmelder einwandfrei funktionieren. Es dürfen ausschließlich Rauchwarnmelder verwendet werden, die der DIN 14604 entsprechen. In der Novellierten DIN 14676, die in zwei Teilen erschienen ist, regelt die DIN 14676-1 die Planung, Betrieb und Instandhaltung, während die DIN 14676-2 die Anforderungen an den Dienstleistungserbringer beschreibt.